Heutzutage marschieren Repräsentanten der evangelisch-lutherischen Kirche in jeder antifaschistischen und antirassistischen Demonstration »mutig« und risikolos mit, ...

...wohl, weil sie damit auch vergessen machen wollen, dass sie seinerzeit ebenso »mutig« und risikolos in Hitlers Kolonnen mitmarschierten.

Nun könnte man sagen: Naja, die Herren dieser Kirche haben sich eben bekehrt, haben ihre damalige distanzlose Nähe zur braunen Diktatur eingesehen und sind heute lupenreine Demokraten. Aber die Sache hat viel tiefere Wurzeln. Es ist fundamentaler lutherischer, noch von Luther selbst herrührender Glaube, dass jede Obrigkeit, unabhängig von ihrer sittlichen und menschlichen Qualität, von Gott eingesetzt ist und ihr als solcher der totale Gehorsam aller Untertanen gebührt. Daher ist es nur logisch und folgerichtig und nicht etwa bloß jeweils ein bedauerlicher Betriebsunfall dieser Institution, dass sich die evangelische Amtskirche jedem Regime, auch dem ungerechtesten und menschenfeindlichsten, anpasst und andient. Sie hat sich auch dem nationalsozialistischen Führerstaat gegenüber dienstbar ohne Murren, teilweise ausgesprochen servil verhalten. Außerordentlich viele ihrer prominenten Vertreter sind damals mit unverhohlener Begeisterung und einhellig für die Ziele des Dritten Reiches eingetreten, wenn man auch heute davon nichts mehr wissen will. In Adolf Hitler sah die evangelisch-lutherische Kirche »bis weit in das Jahr 1944 hinein einen wahren Wundermann, den Gott dem deutschen Volk geschenkt hatte (...) Die maßgeblichen Männer (oder Kreise) (...) übertrafen in ihren unzähligen Veröffentlichungen, abgedruckt in den jeweiligen kirchlichen Gesetz- und Verordnungsblättern, z.T. selbst jene Verlautbarungen und Stellungnahmen, die der damalige Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Dr. Joseph Goebbels, in den Jahren 1933 bis 1945 in Wort und Schrift weltweit verbreiten ließ. Sie (...) sahen im Nationalsozialismus und dessen Führung die alleinige Kraft, die fähig und auch in der Lage war, Deutschland aus dem Chaos der damaligen Zeit herauszuführen.« 1 Vor allem sahen sie auch in Hitler das Werk der göttlichen Vorsehung, das den »bösen« atheistischen Kommunismus und Bolschewismus aus der Welt schaffen sollte.

Ganz rechtgläubig-lutherisch war es, was – um ein Beispiel unter vielen zu nennen – der Präsident der Thüringer Evangelischen Kirche selbst noch im Juli 1944 verkündete, nämlich, dass »Adolf Hitler für unsere lutherische Frömmigkeit wahrhaft der Führer von Gottes Gnaden ist. Sein Auftrag ist unmittelbar von Gott, und sein Befehl ist Gottes Befehl!« Hitler verkörpere »in einzigartiger Weise das deutsche Wesen und die Seele unseres Volkes (...) Der Führer ist uns zum Sinnbild des ewigen Deutschen geworden (...) Der Führer (...) steht auf einsamer Höhe in der ganz kleinen Zahl der wirklich Großen unseres Volkes! Kaum wüsste man neben dem Thüringer Bauernsohn Martin Luther noch einen anderen Deutschen zu nennen, der so wie Adolf Hitler in begnadeter, schöpferischer Vollmacht berufen war, seiner Zeit und kommenden Jahrhunderten den Stempel seines wahrhaft revolutionären Wesens aufzuprägen!« 2

Die Errichtung einer streng nationalsozialistisch gesinnten Deutschen »Reichskirche« stieß daher auch kaum auf Widerstand. Verständlich, angesichts der den Protestanten seit Jahrhunderten eingetrichterten lutherischen Staatslehre. »Zunächst langsam, dann, nach dem 30. Januar 1933 immer schneller, fassten die ›Deutschen Christen‹ im deutschen Protestantismus Fuß. Binnen Jahresfrist war es um die alten konsistoralen Kirchenleitungen nahezu überall geschehen. Die Deutschen Christen hatten, ihrem politischen Vorbild folgend, die evangelische Kirche erobert und behaupteten in den meisten Landeskirchen Macht und Mehrheit.« 3

Welchen Widerstand hätten denn auch die 28 Landeskirchen der vehementen Forderung nach einer einheitlichen evangelischen Reichskirche entgegensetzen sollen, wo sie doch selber in ihren Spitzenvertretern und Theologen von der lutherischen Staatsideologie infiziert waren, somit Hitler für die legitime Obrigkeit halten mussten? Dass sie diesen Mann in ihrer Mehrheit sogar für den von der göttlichen Vorsehung gesandten Führer des deutschen Volkes und Großdeutschen Reiches hielten und dementsprechend enthusiastisch feierten, ging allerdings selbst über Luthers ideologische Vorhaben hinaus. Aber freilich wirkte dabei auch das Interesse im Hintergrund, endlich ebenfalls eine so einheitliche Größe und Macht zu werden wie die katholische Kirche. Die evangelische »Reichskirche« war ein ungemein zugkräftiger Begriff, und der ständige Hinweis auf den »Einiger Deutschlands«, Hitler, verschaffte ihr immer mehr Ansehen und Recht und trug wesentlich auch zur Einigung des Protestantismus unter dem einen Dach der »Deutschen Reichskirche« bei. Mit Recht sagt auch der jüdische Zeitgenosse des Dritten Reiches, Ernst Bloch, dass in der Nazizeit die evangelischen Pfarrer ja viel mehr »Deutsche Christen« gestellt haben als die Katholiken.

Aber gab es denn nicht die »Bekennende Kirche«, die sich doch mit der deutsch-evangelischen Reichskirche nicht identifizierte, ja von ihr distanzierte? Es gab sie, aber sie war nur eine kleine Minderheit. Und es stimmt auch nicht, dass diese Minderheit gegen Hitler und seinen Staat opponierte oder gar rebellierte. Es gab theologische Streitereien, zum Teil sehr heftige, zwischen den Apologeten der Reichskirche und den Vertretern der Bekennenden Kirche. »Es fällt (...) allerdings auf, dass in der dem Kirchenkampf gewidmeten Literatur und Erinnerung dem aktiven politischen Widerstand gegen Hitler erstaunlich wenig Aufmerksamkeit gewidmet worden ist, von vereinzelten wenigen Ausnahmen abgesehen.« 4 Das hängt damit zusammen, dass entgegen der nach dem Krieg verbreiteten Legende, die evangelische, vor allem die Bekennende Kirche sei ein Teil der Widerstandsbewegung gegen Hitler gewesen, eben das Gegenteil wahr ist: Es gab keinen, einfach keinen auch nur ansatzweise koordinierten, gar organisierten und dadurch den Namen verdienenden Widerstand der evangelischen Kirche gegen das NS-Regime. Und es gab diesen Widerstand auch nicht seitens der kleinen Minderheit der »Bekenner« zu einer von der Reichskirche sich distanzierenden Identität der evangelisch-lutherischen Kirche. Einen »arischen Jesus« lehnten sie zwar ab, das Dritte Reich und seinen Führer aber akzeptierten sie in einer überwältigenden Mehrheit. Unter den Akteuren und Opfern des Widerstandes gegen Hitler bildeten Kirchenleute und Theologen den mit Abstand geringsten Teil. Aber gab es nicht einen zum Widerstand gehörigen Theologen Dietrich Bonhoeffer? Von ihm ist im Anschluss an seinen Freund und Biographen, Eberhard Bethge, zu sagen, dass Bonhoeffer »die große Ausnahme und nicht die Regel ist. Sein Weg in den aktiven politischen Widerstand war nicht der der Bekennenden Kirche in Deutschland.« 5 Nach dieser Logik müsste die SS die bedeutendste Widerstandsorganisation im Dritten Reich gewesen sein – wer Eugen Kogons unverdächtiges Buch »Der SS-Staat« gelesen hat, wird dem zustimmen müssen. Denn einzelne SS-Mitglieder, sogar höherrangige, die teilweise unter eigener Gefahr, Regimeopfern bzw. Gegnern halfen, gab es durchaus – aber die Logik der Repräsentativität kann doch für einen staatlichen Verband keine andere sein als für einen kultischen!

Es ist deshalb eine Geschichtslüge ersten Ranges, wenn der »Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands« nach dem 2. Weltkrieg in seiner Sitzung am 18./19. Oktober 1945 in Stuttgart ein »klärendes Bußwort« sprach, das die folgenden unerhört verharmlosenden, die Tatsachen verhöhnenden Sätze enthält: »Was wir unseren Gemeinden oft bezeugt haben, das sprechen wir jetzt im Namen der ganzen Kirche aus: Wohl haben wir lange Jahre hindurch im Namen Jesu Christi gegen den Geist gekämpft, der im nationalsozialistischen Gewaltregiment seinen furchtbaren Ausdruck gefunden hat; aber wir klagen uns an, dass wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben.« 6 Dabei haben sie sich doch durchaus »mutig« bekannt, nämlich zu Hitler und den großdeutschen Zielen, haben treu für ihn jede Andacht gebetet, ja in ihrer Mehrheit ihn angebetet, haben fröhlich an ihn geglaubt und ihn brennend geliebt. Nur dass sie gegen ihn und seinen Geist oder gegen das NS-Gewaltregiment gekämpft haben wollen – das ist eine infame Lüge, und sie könnten und müssten äußerst dankbar dafür sein, dass die fatale Geschichtsvergessenheit der Menschen bewirkt, dass diese gegen die lügnerische Erklärung des Rates der EKD nicht protestieren, sie nicht einmal richtig registrieren. Noch infamer ist, dass die von den evangelischen Bischöfen berufenen Sektenpfarrer so gern die »Faschismuskeule« gegen neue religiöse Bewegungen schwingen, obwohl diese, soweit sie überhaupt in die Nazizeit zurückreichen, diesbezüglich sich nie auch nur ein Zehntel so fatal korrumpiert haben wie die evangelische Kirche.

Unter den Unterzeichnern der Stuttgarter Erklärung war auch der bayerische Landesbischof Hans Meiser. Der hatte gegen die Judenverfolgung durch Hitler und dessen Rassenwahn tatsächlich »Widerstand« geleistet. Dieser bestand darin, und ausschließlich darin, dass er die Juden trotz ihrer von ihm in Betracht gezogenen möglichen oder hypothetischen Rassenminderwertigkeit nicht zu vernichten, sondern zu missionieren empfahl. Original-Ton Bischof Meiser: »Und selbst wenn die jüdische Rasse eine minderwertige Rasse wäre, wissen wir Christen denn nichts von einer Rassenveredelung und Rassenerneuerung? Trauen wir es der Kraft des Geistes Gottes zu, dass er die Papuas, Hindus und Malayen neu machen kann, sollte er einen Juden nicht erneuern können? Es ist eine zwar landläufige, aber keineswegs richtige Rede, dass der Jude Jude bleibt, auch wenn er getauft wird (...) Gerade wer von der Minderwertigkeit der jüdischen Rasse überzeugt ist, dürfte, wenn er nicht ein blinder Fanatiker ist, mit dem nicht zu rechten ist, nicht den Judenpogrom predigen, sondern müsste zur Judenmission aufrufen, weil in ihr die Kraft liegt, die Juden auch rassisch zu veredeln.«

Aber natürlich machte Bischof Meiser nach so minimaler, aber »ungemein mutig« vorgebrachter Abweichung von der Rassenideologie der Nazis sofort eine Verbeugung, indem er hinzufügte, dass er den Glauben der Nazis an den ruhe- und ruchlosen »ewigen Juden« selbstverständlich voll mittrage: »Der ewige Jude wird bleiben unter den Völkern bis ans Ende der Welt. Er stirbt nicht. Wir können ihn von seinem Fluch nicht befreien. Ruhelos und heimatlos zu bleiben ist sein Los. Aber soll er nicht sagen können, wenn er einst an das Ende seiner Wanderfahrt gekommen ist, er habe nichts davon gespürt, dass er auf seinem Weg auch durch christliche Völker gekommen sei.« 7

Schuld, die man in der Vergangenheit auf sich geladen hat, vergeht nicht. Sie stirbt nicht einfach weg, man kann sie nur eine Zeitlang totschweigen, verdrängen, andern in die Schuhe schieben. Die Religionen des Fernen Ostens mit ihrer Karma-Lehre sehen das klarer als die Vertreter des kirchlichen Christentums. Statt der Irrlehre vom »Ewigen Juden«, derer sich auch eine Reihe evangelischer Landesbischöfe in der Nazizeit verunglimpfend bedient hat, könnte man eher in hoch berechtigter und begründeter Weise vom »Ewigen Lutheraner« sprechen, der auch heute, z.B. als kirchlicher Sektenbeauftragter, die negativen Energien Luthers, und zwar sowohl dessen rabiate Destruktions- und Diffamierungs- als auch seine unterwürfige Staatsanpassungsenergien unverändert und ungemildert in sich trägt.

Aber wie bereits mehrfach erwähnt: Die evangelisch-lutherische Kirche hatte immer schon im Gefolge Luthers eine beinahe distanzlose Nähe zum Staat; lange Zeit identifizierte sie sich sogar als »Staatskirche« fast unterschiedslos mit ihm. Aber auch nach dem Ende des Deutschen Kaiserreichs 1918 und der damit einhergehenden Auflösung der Staatskirche empfinden und gebärden sich ihre führenden Vertreter noch immer so, als wären sie in elitärer, herausgehobener, privilegierter Form die eigentlichen Staatsbürger, als wären sie diejenigen, auf die es im Staatswesen wesentlich ankommt, als wären sie in besonderer Weise für die geistigen Werte, für die Kultur und Moral des Staates verantwortlich. Die zahlreichen politischen Ämter, die evangelische Pfarrer in Bund, Ländern, Bundestag und Landtagen der Bundesrepublik Deutschland bekleiden sind dafür lediglich ein Symptom von vielen. Komplementär zur ständigen Anbiederung der evangelischen Kirche an den Staat und zu dessen Durchdringung und Unterwanderung mit kircheneigenem bzw. kirchennahem Personal befleißigt sich der Staat eines überaus wohlwollenden, auch finanziell gehörig zu Buche schlagenden »Staatsprotektionismus« gegenüber der evangelischen (wie auch der katholischen) Kirche. »Vater Staat« und »Mutter Kirche«, in eheähnlichem, aber verfassungswidrigem staatskirchlichem Konkubinat zusammenlebend, kämpfen dann aber auch »an vorderster, gemeinsamer Front« gegen die »bösen« Sekten und »Psychokulte« (nebenbei: gibt es wohl einen Kult ohne subjektive Komponente, also einen »Nicht-Psycho-Kult«?), die das herzliche Einvernehmen der beiden Großinstitutionen, den durch sie vermeintlich garantierten Religions- und Gesellschaftsfrieden (sozusagen eine Art religiösen Siegfrieden) evtl. stören könnten. Nicht ohne fortgesetztes Drängen der Kirche und ihrer kirchlichen bzw. staatlich (in Bund und Ländern) eingesetzten Sektenbeauftragten hat ja auch der Bundestag einen »Sektenausschuss« und eine »Enquête-Kommission«, die »den Einfluss der Sekten jedweder Richtung zu erforschen« (= inquirere) hat. Wir stehen also wieder, wie vor ein paar hundert Jahren, vor dem Phänomen einer staatlich legitimierten und bezahlten Inquisition«. 8 Auch der Staat, Bundes- und Landesregierungen, ja sogar deren Parteien, also beileibe nicht bloß die Kirchen, setzen stramme Katholiken und Protestanten als Sekten- und Vereinskontrolleure ein.

Aber was hat das alles mit Luther zu tun, dem Stifter der evangelischen Kirche? Antwort: Sehr viel, denn die Anbiederung an den Staat, der Servilismus ihm gegenüber, aber auch das permanent-aufdringliche Bemühen von Protestanten und auch Katholiken, die Kirche und ihre »Werte« als absolut notwendig für den Staat erscheinen zu lassen, hat Tradition. In der evangelischen Kirche geht diese direkt auf Luther selbst zurück. Sein Staats-Servilismus ist klassisch und maßgebend! Luther hatte nach seiner Emanzipation von Papst und Papstkirche und der anfänglichen Proklamierung einer freien, unsichtbaren Kirche der von und vor Gott Gerechtfertigten Angst vor der eigenen Courage bekommen, Angst davor, dass eine solche Kirche in dieser »bösen«, »teuflischen«, »beschissenen Welt« sich nicht werde halten können. So ersetzte er die dem Papst hörige Kirche einfach durch eine dem Landesfürsten hörige Kirche.

Luther selbst hat die entscheidenden Fundamente für eine geradezu metaphysische Mesalliance zwischen Kirche und Staat gelegt. Sein in den verschiedensten und mannigfaltigsten Variationen immer wieder erhobenes Gebot, dass der Christ der von Gott gesetzten weltlichen Obrigkeit unbedingt zu gehorchen habe, bedeutete praktisch die Freisetzung und Legalisierung jeder politischen Handlungsweise der Herrschenden. Der ehemalige Bundespräsident Gustav Heinemann, prominentes Mitglied der Bekennenden Kirche, hat seinerzeit die damit verbundene Behinderung einer demokratischen Entwicklung des Christentums durch Luther offen zugegeben: »Die Abstützung der lutherischen Reformation auf die Landesfürsten und Magistrate behinderte die gebotene Entwicklung der neuen Kirchen zu Gemeindekirchen von gleichgestellten Mitgliedern. Sie behinderte darüber hinaus mittelbar auch eine staatsbürgerliche Gleichstellung, wie sie einer Demokratie eigen ist.« 9

Nein, mit Demokratie hatte Luther nun wirklich nichts im Sinne, und alle nachträglichen Beschönigungsversuche ändern daran nichts. Wie kein anderer christlicher Religionsführer hat er den totalen Sklavengehorsam der Untertanen gegenüber der Obrigkeit gelehrt und befohlen, wobei es ihm völlig egal war, ob diese Obrigkeit sich gut oder böse, gerecht oder tyrannisch gebärdet. Die Bürger haben keinerlei verfassungsmäßige Rechte, sondern haben willfährige Schafe zu sein! So gleicht Luthers Vorstellung von der Obrigkeit weitgehend seinem unethischen Gottesbild eines weltbeherrschenden, obersten launischen Despoten und Tyrannen. Aufstand gegen unrechte Herrschaft, Bildung von Verbindungen, um sie zu stürzen, darf es nach Luther unter keinerlei Umständen geben: »Aufs Erste weiß Euer Gnaden wohl«, schreibt er 1525, »dem edlen und wohlgeborenen Herrn, Herrn Albrecht, Grafen zu Mansfeld ..., meinem gnädigen Herrn« (BrWA III 415(814)), »daß wider die Obrigkeit keine Verbindung erlaubt ist. Denn Gott will die Oberherren, sie seien böse oder gut, geehret haben, Röm. 13 und 1. Petr. 3. Zweitens ist auch verboten, daß man sich selbs rächen oder wehren solle, wie Paulus Röm. 12 spricht: Liebe Brüder, verteidigt euch nicht selbs, sondern gebt Raum dem Zorn Gottes!« (BrWA III 416f. (814)). Das Evangelium, so Luther in seinem Schreiben vom 18. Nov. 1529 an Kurfürst Johann, Herzog von Sachsen, über ein Bündnis gegen den Kaiser, gibt für Aufstand, Rebellion, Revolution gegen böse Herrscher nichts her, »weil wir die sein sollen, die da leiden und, wie der Prophet Ps. 44 sagt, wie die Schlachtschafe gerichtet werden und nicht uns selbs rächen oder verteidigen, sondern dem Zorn Gottes Raum lassen, Röm. 12« (BrWA V 182(1496)). Das einzige Christenrecht nach Luther ist das Recht zu leiden und die Rolle des Schlachtschafes zu ertragen, dabei auf Gottes Rache an den bösen Herrschern geduldig wartend! Denn, so Luther in einem weiteren Gutachten an denselben Herzog, Anno 1530 geschrieben, »nach der Schrift will sichs in keinem Weg ziemen, daß sich jemand (wer Christ sein will) wider seine Obrigkeit setze, Gott gebe sie tue recht oder Unrecht, sondern ein Christ soll Gewalt und Unrecht leiden, sonderlich von seiner Obrigkeit«. Selbst wenn der Kaiser selbst, die »Kaiserliche Majestät Unrecht tut und ihre Pflicht und Eid übertritt, ist damit seine Kaiserliche Obrigkeit und seiner Untertanen Gehorsam nicht aufgehoben (...) Tut doch wohl ein Kaiser oder Fürst wider alle Gottes Gebote und bleibt dennoch Kaiser und Fürst und ist doch Gott viel höher verpflichtet und vereidigt denn Menschen.« Keiner dürfe übersehen, »daß Obrigkeit eine göttliche Ordnung ist.« Daher: »Aber weil Kaiser Kaiser, Fürst Fürst bleibt, wenn er gleich alle Gebote Gottes überträte, ja ob er gleich ein Heide wäre, so soll ers auch sein, ob er gleich sein Eide und Pflichten nicht hält.«

Luther ist also in seiner Staatstheorie in erster Linie ein Verfassungsfeind (»Eide und Pflichten« braucht der Gewalthaber gemäß dieser Äußerung eben nicht zu halten, was ihn z.B. von Calvin, aber auch vielen katholischen Wortführern sehr unvorteilhaft unterscheidet). Schrankenlos erlaubt so Luther den Herrschenden auch darüber hinaus jede Unmoral, jegliche Ungerechtigkeit, ja seine Aussagen über die unbegrenzten Rechte der Obrigkeit kommen fast einer Einladung derselben zu jeglicher Form und Ausübung von totalitärer Willkür gleich. Denn, so Luther im selben Brief, »Sünde hebt Obrigkeit und Gehorsam nicht auf, denn wir nicht allein den gütigen und frommen, sondern den bösen und unschlachtigen Herrn sollen mit aller Furcht untertan sein«. Daher soll auch dem Kaiser »niemand Gehorsam entziehen oder wider ihn streben, denn das ist Rotterei und Aufruhr und Zwietracht anfangen«. Die »Rechtssprüche ›vim vi repellere licet‹, man möge Gewalt mit Gewalt erwidern, helfen hier nichts, denn sie gelten wider die Obrigkeit nichts.« So solle man denn »den Kaiser lassen und schaffen mit den Seinen wie er will, solange er Kaiser ist«. 10

Ernst Bloch, der das philosophiegeschichtlich und fachlich fundierteste Buch über »Naturrecht und menschliche Würde« geschrieben hat, sieht in Luthers Lehre von der Obrigkeit die totale Perversion des Rechts eines jeden Menschen auf Gleichheit und Freiheit. Durch Luther »wurde der Bock zum Gärtner gemacht (...), der Junker richtete, und der Landesherr wurde allmächtig, ohne dass eine Dreinsprache aus natürlichem Recht oder auch von drüben her noch möglich gewesen wäre. Luther macht die Obrigkeit von jeder außerhalb ihrer liegenden Kritik frei, er sah im Staat den schlechthin rechtmäßigen Zwang. Hierbei lieferte er die Kirchenlehre vom Staat als Unterdrücker der Sünde gänzlich der Reaktion aus.« Wenn man überhaupt von einem Naturrecht bei Luther sprechen wolle, dann könne man höchstens von »Luthers pervertierten Naturrecht« reden »als Gegenschlag gegen das Urstandsideal des ›Herrn Omnes‹«, das eben alle (omnes) mit den gleichen Rechten, ohne Herrschaft des einen über den anderen, versehe. »Wesentlich ist für Luthers Konzeption, dass sie in ihren Untertanen überhaupt nur Verbrecher und Todsünder sieht, dass sie infolgedessen die Staatsgewalt ausschließlich als Repressalie darstellt und als Naturrecht des Anti-Teufels deduziert. Je strenger desto besser, je barbarischer, desto gottnäher (...) Es erscheint auf diese Weise ein Naturrecht der Unterdrückung, einer Gewaltstaats-Omnipotenz... Selbst die zehn Gebote und die aus ihnen erfließenden Rechtsgarantien fallen weg; die zehn Gebote, sagt Luther, sind nichts anderes als der Juden Sachsenspiegel und haben deshalb keine christlich verpflichtende Kraft; äußerlich sind sie zur Erzeugung der Sündenangst dienlich... Luther verkleinert den Dekalog, um überhaupt keine moralischen Bestandteile in seinem spezifischen Naturrecht zu haben, als dem des Staatszuchthauses aus Gottes Strafe«. 11

Nach Luther ist der Staat die Fortsetzung des furchtbaren Zorneswaltens Gottes auf Erden. Der Staat praktiziert das »ius divinae irae« (das Recht des göttlichen Zornes). Gegenüber dem Staat als Gottes Exekutor und dieser Welt hat also der Mensch, der schlechthinnige »Untertan« gar keine Chance und nicht die geringsten Rechtsansprüche. Der Mensch ist totaler Staatssklave. Wahrscheinlich hängt es auch damit zusammen, dass bereits gegen den vom Deutschen Bundestag im Januar 1998 beschlossenen »Großen Lauschangriff« auf den Bürger kein Protest der evangelischen Kirche erhoben wurde. Der evangelische Geistliche darf staatlicherseits bei Seelsorgegesprächen nicht belauscht werden. Das genügt ihr. Der einzelne Bürger und seine Familie haben, treu orthodox-lutherisch, als Untertanen ohnehin keinerlei Rechte, also auch nicht das der Unverletzlichkeit ihrer Wohnung. Die Regierenden wissen, was sie an der evangelischen Kirche haben. Sie erfüllt die Aufgabe, »das Christentum zum Instrument der Unterdrückung zu präparieren ... noch weitgehender als die katholische«. 12 Und die Würde, die die evangelische Kirche dem Staat verleiht, nämlich Vollstrecker der göttlichen Strafbestimmungen zu sein, übernimmt jeder Staat gern.

Alle heutigen Aussagen offizieller Vertreter des Protestantismus verschweigen oder verleugnen durch die Bank das fatale Erbe Luthers, seine finstere und brutale Kirchenstaatsideologie, die quicklebendig bis heute nachwirkt. Es ist kein Zufall, dass Luther auch die Philosophie und deren Instrument, die Vernunft, verteufelt und als eine »Hure« bezeichnete. Denn das unabhängige Denken ist ja die höchste Form der Freiheit. Wer also wirklich differenziert denkt, hat sich schon damit aus dem Ideologiekorsett von Luthers totalem Gehorsam gegenüber dem Staat befreit. 13


Anmerkungen

1. N. Preradovich / J. Stingl, Gott segne den Führer. Die Kirche im Dritten Reich, 1985
2. Ebd. 8 und 380
3. K. Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd 1, Frankfurt 1977, 10 f
4. T. Rentorff (Prof. für Systematische Theologie an der Uni München) Widerstandsbewegung wider Willen. Die Bedeutung der Barmer Theologischen Erklärung, in FAZ 25.05.1984
5. Zit. Ebd.
6. Zit. Nach Preradovich / Stingl, a.a.O. 9.
7. Zit. Nach den beiden evangelischen Theologieprofessoren E. Röhm / J. Thierfelder, Juden – Christen – Deutsche, Bd. 1; 1933 – 1935, Stuttgart 1989
8. H. Mynarek, Die neue Inquisition, Alsdorf (NIBE) 2018; vom selben Autor: Denkverbot (ASKU-Presse) Bad Nauheim 2005
9. G. Heinemann, Zum Gedenken an den Wormser Reichstag von 1521, Abdruck in: Bulletin der Bundesregierung Nr. 59, Bonn 20.04.1971, 613f.
10. BrWa V 258f (1536). (BrWA-Kürzel für: Dr. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, Abteilung V Briefwechsel, Weimar 1930 ff.
11. E. Bloch, Naturrecht und menschliche Würde, Frankfurt a.M. 1961, 42 ff.
12. E. Bloch, a.a.O. 183 f.
13. Zur vernichtenden Destruktion der Philosophie und der »erbsündigen« Vernunft durch Luther siehe H. Mynarek, Luther ohne Mythos. Das Böse im Reformator, 3. Auflage, Freiburg 2013, Ahriman Verlag 2013, 77 ff.

Erscheinungsdatum: 10.10.2018